erfolgt z. B. wg. akuter (Zahn-) Schmerzen, einer Zahn- oder Füllungsfraktur oder eines sonstigen, nicht vorhersehbaren Ereignisses. Das Hauptaugenmerk bei der symptombezogenen Untersuchung ist auf die Ursache dieses anlassbezogenen Zahnarztbesuchs gerichtet. Ist die Ursache festgestellt, so wird häufig nur eine vorläufige Therapie (Schmerzbehandlung) und eine provisorische Versorgung möglich sein.


