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Aus dem oben, im allgemeinen Teil zu zahnärztlichen Restaurationen Gesagten, geht bereits hervor, dass eine substanzschonende Restauration bei Defekten dieser Größe im Grunde nur mit in der Mundhöhle verarbeitbaren Werkstoffen möglich ist. Aber eine, auch letzte instabile Zahnsubstanzreste schonende Restauration um jeden Preis kann in Einzelfällen ihr eigentliches Ziel, eben den dauerhaften Zahnerhalt, verfehlen. Beispielsweise dann, wenn ein schwacher Zahnhöcker, der von Karies untergraben bzw. unterminiert wurde, kurze Zeit nach der Restauration unglücklich abbricht. Substanzschonende Restaurationen sind also nur dann angezeigt, wenn genügend stabile und gesunde, also restabilisierbare Substanz vorhanden ist, die bei der Präparation für eine andere Versorgungsform (beispielsweise ein Inlay) geopfert werden müßte.







